mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der für die rückwirkende Anerkennung von Umstellungszeiträumen erforderlichen Dokumente, der Herstellung ökologischer/biologischer Erzeugnisse und der von den Mitgliedstaaten bereitzustellenden Informationen
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2329 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2017 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von ökologischen/biologischen Erzeugnissen aus Drittländern
Änderungen/Informationen in/ zu den folgenden Bereichen:
1. Algenproduktion (hier: Mikroalgen)
2. Weinproduktion (hier: Überprüfung von önologischen Verfahren, Prozessen und Behandlungen)
3. Ausnahmen von den Produktionsvorschriften…(Änderungen in den Vorgaben für die Aufnahme von nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren/ Aquakulturtieren) 4 Änderungen in den Anhängen II, VI, VIII
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EU-Kontrollstelle für ökologische Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte
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