Die gesetzliche Grundlage des EG- Kontrollsystems für Produkte des ökologischen Landbaus und der ökologischen Ernährungswirtschaft sind seit dem 01.01.2009 die VO (EG) Nr. 834/2007 als Basis- Verordnung und die VO (EG) Nr. 889/2008 mit den Durchführungsvorschriften zur vorgenannten Verordnung. In ihnen sind die Standards für die Erzeugung, die Verarbeitung, den Import, die Futtermittelproduktion sowie den Handel von Ökoprodukten aus landwirtschaftlicher Erzeugung in der Europäischen Union verbindlich festgeschrieben. Somit setzen sie den Rahmen für ein im europäischen Wirtschaftsraum einheitliches Kontrollsystem bezüglich der Anerkennung von Bio- Produkten. Den einzelnen Mitgliedsstaaten obliegt die Aufgabe, innerhalb eines gewissen Handlungsspielraumes dieses Kontrollsystem umzusetzen. Dementsprechend autorisiert in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) private und unabhängige Kontrollstellen, die Inspektion in Bio- Betrieben und die Zertifizierung von Öko- Produkten durchzuführen. Die jeweiligen Bundesländer wiederum beauftragen eine zuständige Behörde, welche die Arbeit der privaten Kontrollstellen im Land überprüft.
Grünstempel® ist eine staatlich zugelassene Kontrollstelle. Als diese kontrollieren und zertifizieren wir unabhängig und objektiv auf der Basis der Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und 889/2008 bundesweit in allen sechs Kontrollbereichen:
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EU-Kontrollstelle für ökologische Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte