Angebot
Die gesetzliche Grundlage des EG- Kontrollsystems für Produkte des ökologischen Landbaus und der ökologischen Ernährungswirtschaft sind seit dem 30.05.2018 die VO (EU) 2018/848, sowie der damit einhergehenden, delegierten Verordnungen zur vorgenannten Verordnung. In ihnen sind die Standards für die Erzeugung, die Verarbeitung, den Import, die Futtermittelproduktion sowie den Handel von Ökoprodukten aus landwirtschaftlicher Erzeugung in der Europäischen Union verbindlich festgeschrieben. Somit setzen sie den Rahmen für ein im europäischen Wirtschaftsraum einheitliches Kontrollsystem bezüglich der Anerkennung von Bio- Produkten. Den einzelnen Mitgliedsstaaten obliegt die Aufgabe, innerhalb eines gewissen Handlungsspielraumes dieses Kontrollsystem umzusetzen. Dementsprechend autorisiert in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) private und unabhängige Kontrollstellen, die Inspektion in Bio- Betrieben und die Zertifizierung von Öko- Produkten durchzuführen. Die jeweiligen Bundesländer wiederum beauftragen eine zuständige Behörde, welche die Arbeit der privaten Kontrollstellen im Land überprüft.
Grünstempel® ist eine staatlich zugelassene Kontrollstelle. Als diese kontrollieren und zertifizieren wir unabhängig und objektiv auf der Basis der Verordnung (EU) 2018/848 bundesweit in den Kontrollbereichen:
In jedem Fall bietet Ihnen Grünstempel®:
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ein persönliches und unverbindliches Gespräch über die EG- Bio- Verordnung und weitere privatrechtliche Zertifizierungen
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Festpreise offen, klar und fair
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schnelle Bearbeitung nach Vorlage aller Unterlagen
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die Begrenzung des Kontrollvertrages auf ein Jahr, um unseren Partnern jederzeit die freie Auswahl der Kontrollstelle zu ermöglichen
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zur Auslobung von anerkannter Bio- Ware die Nutzung der Wortmarke „Grünstempel®“ oder der Wort- Bild- Marke “Bio-Grünstempel®”
In jedem Fall bietet Ihnen Grünstempel®:
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ein persönliches und unverbindliches Gespräch über die EG- Bio- Verordnung und weitere privatrechtliche Zertifizierungen
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Festpreise offen, klar und fair
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schnelle Bearbeitung nach Vorlage aller Unterlagen
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die Begrenzung des Kontrollvertrages auf ein Jahr, um unseren Partnern jederzeit die freie Auswahl der Kontrollstelle zu ermöglichen
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zur Auslobung von anerkannter Bio- Ware die Nutzung der Wortmarke „Grünstempel®“ oder der Wort- Bild- Marke “Bio-Grünstempel®”
Grünstempel® kontrolliert auf Wunsch
die Einhaltung der Richtlinien diverser ausgewählter Anbauverbände.
Grünstempel® überprüft auf Wunsch
Produkte außerhalb des Geltungsbereiches der VO (EU) 2018/848 auf deren Kompatibilität mit den Maßgaben der EU- Öko- Verordnung.
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Herstellung von Erden und/oder Substraten zum Einsatz im ökologischen Landbau gemäß den Grünstempel®- Vorgaben "terra nigra"
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Herstellung von torffreien und kokosreduzierten Erden und/oder Substraten zum Einsatz im ökologischen Landbau gemäß den Grünstempel®- Vorgaben "terra virida"
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Herstellung von Holz und Holzprodukten gemäß den Grünstempel®- Vorgaben "Natur pur"
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Produktion/Herstellung von Federn u. Daunen sowie Federdecken u. Federkissen gemäß den Grünstempel®- Vorgaben "Grüne Daune- ..."