Angebot

Die gesetzliche Grundlage des EG- Kontrollsystems für Produkte des ökologischen Landbaus und der ökologischen Ernährungswirtschaft sind seit dem 01.01.2009 die VO (EG) Nr. 834/2007 als Basis- Verordnung und die VO (EG) Nr. 889/2008 mit den Durchführungsvorschriften zur vorgenannten Verordnung. In ihnen sind die Standards für die Erzeugung, die Verarbeitung, den Import, die Futtermittelproduktion sowie den Handel von Ökoprodukten aus landwirtschaftlicher Erzeugung in der Europäischen Union verbindlich festgeschrieben. Somit setzen sie den Rahmen für ein im europäischen Wirtschaftsraum einheitliches Kontrollsystem bezüglich der Anerkennung von Bio- Produkten. Den einzelnen Mitgliedsstaaten obliegt die Aufgabe, innerhalb eines gewissen Handlungsspielraumes dieses Kontrollsystem umzusetzen. Dementsprechend autorisiert in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) private und unabhängige Kontrollstellen, die Inspektion in Bio- Betrieben und die Zertifizierung von Öko- Produkten durchzuführen. Die jeweiligen Bundesländer wiederum beauftragen eine zuständige Behörde, welche die Arbeit der privaten Kontrollstellen im Land überprüft.

Grünstempel® ist eine staatlich zugelassene Kontrollstelle. Als diese kontrollieren und zertifizieren wir unabhängig und objektiv auf der Basis der Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und 889/2008 bundesweit in allen sechs Kontrollbereichen:

In Anlehnung an die EG- Öko- Verordnung und ihre Durchführungsvorschriften, diese aber in Details konkretisierend oder ergänzend, gewährleisten privatrechtliche Standards zusätzlich spezielle Qualitätskriterien für den Öko- Produktbereich. Hierzu gehören zum Beispiel die Richtlinien der ökologischen Anbauverbände, aber auch privatrechtliche Produktstandards für Produkte, Produktgruppen oder Dienstleistungen, die nicht in den Anwendungsbereich der Öko- Verordnung fallen, wie zum Beispiel Bio- Erden und – Substrate. Eine Überprüfung dieser auf deren Kompatibilität mit den Maßgaben der EG- Öko- Verordnung ist freiwillig und erfolgt auf Wunsch des Unternehmens.

In jedem Fall bietet Ihnen Grünstempel®:

  • ein persönliches und unverbindliches Gespräch über die EG- Bio- Verordnung und weitere privatrechtliche Zertifizierungen
  • Festpreise offen, klar und fair
  • schnelle Bearbeitung nach Vorlage aller Unterlagen
  • die Begrenzung des Kontrollvertrages auf ein Jahr, um unseren Partnern jederzeit die freie Auswahl der Kontrollstelle zu ermöglichen
  • zur Auslobung von anerkannter Bio- Ware die Nutzung der Wortmarke „Grünstempel®“ oder der Wort- Bild- Marke “Bio-Grünstempel®”

In jedem Fall bietet Ihnen Grünstempel®:

  • ein persönliches und unverbindliches Gespräch über die EG- Bio- Verordnung und weitere privatrechtliche Zertifizierungen
  • Festpreise offen, klar und fair
  • schnelle Bearbeitung nach Vorlage aller Unterlagen
  • die Begrenzung des Kontrollvertrages auf ein Jahr, um unseren Partnern jederzeit die freie Auswahl der Kontrollstelle zu ermöglichen
  • zur Auslobung von anerkannter Bio- Ware die Nutzung der Wortmarke „Grünstempel®“ oder der Wort- Bild- Marke “Bio-Grünstempel®”

Grünstempel® kontrolliert auf Wunsch

die Einhaltung der Richtlinien der Anbauverbände
  • Verbund Ökohöfe
  • Demeter
  • Bioland
  • Gäa
  • Biopark
  • Biokreis
  • die Einhaltung der BioSuisse- Standards

Grünstempel® überprüft auf Wunsch

Produkte außerhalb des Geltungsbereiches der VO (EG) Nr. 834/2007 auf deren Kompatibilität mit den Maßgaben der EG- Öko- Verordnung.
  • z.B. die Herstellung von Bio- Erden und – Substraten zum Einsatz im ökologischen Landbau
nach privatrechtlichen Standards z.B.:
  • Bio- Hotels
  • Bio- Waschmittel
  • Bio-Kosmetik

© Grünstempel® - Ökoprüfstelle e.V.
EU-Kontrollstelle für ökologische Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte

D - 39164 Wanzleben | Kirchgang 9 A | Telefon (Sekretariat/ Zentrale): 0049-(0) 39209-6968-0 | Fax: 0049-(0) 39209-6968-11