Laut Öko- Verordnung VO (EG) Nr. 823/2007 ist für jeden Bio- Betrieb eine angemeldete Inspektion pro Jahr vorgeschrieben. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich Grünstempel® gegenüber dem Unternehmen, diese Jahreskontrolle* zu gewährleisten. Der Betrieb verpflichtet sich mit dem Vertragsabschluss seinerseits, unseren Kontrolleuren die Durchführung der Inspektion zu ermöglichen und alle notwendigen Betriebsunterlagen* zur Verfügung zu stellen.
Zusätzlich zu der obligatorischen jährlichen Betriebsinspektion schreibt die Öko- Verordnung unangemeldete Kontrollen vor. Der Anteil dieser Inspektionen richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. Während dieser werden stichprobenartig Produktionsschwerpunkte sowie gegebenenfalls die Umsetzung erteilter Auflagen protokollarisch erfasst. Nach erfolgter Inspektion des Unternehmens, vollständiger Vorlage aller geforderten Unterlagen und gegebenenfalls der Festlegung von Maßnahmen zur Behebung aller während der Kontrolle festgestellten Unregelmäßigkeiten erhält das Verarbeitungsunternehmen von Grünstempel® den Konformitätsvermerk in Form eines Zertifikates. Dieses bestätigt dem Unternehmen die ordnungsgemäße Herstellung, Verarbeitung und/ oder Aufbereitung von Bio- Produkten nach den Verordnungen VO (EG) Nr. 834/2007 und 889/2008 und berechtigt zum Verkauf von den auf dem Zertifikat benannten Produkten mit der Öko- Auslobung.
Außerdem ist mit der Zertifizierung von Grünstempel® die kostenfreie Nutzung des bundeseinheitlichen Bio- Siegels für anerkannte Bioware möglich. Hierzu ist eine Anmeldung und Registrierung bei dem Prüfsiegelverwalter der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) in Bonn erforderlich.
© Grünstempel® - Ökoprüfstelle e.V.
EU-Kontrollstelle für ökologische Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte